Rechte & Pflichte für Könige

Veranstaltungen: Die Könige erscheinen zu allen Veranstaltungen, falls erforderlich mit Anhang. Das „Fahne Bekieken“ im Folgejahr soll bei einem der beiden Könige stattfinden.

Beisitz im Vorstand: Die Könige gehören für die Dauer eines Jahres dem Vorstand als Beisitzer an und nehmen an allen Terminen teil.

Haftung für Schäden am Vereinseigentum: Für Schäden an vom Verein zur 

Verfügung gestellten Gegenständen (Schärpen, Fliegen, etc.) haftet der jeweilige König.

Finanzielle Verpflichtungen: Jeder König verpflichtet sich zur Zahlung einer Unkostenpauschale in Höhe von 400 Euro. In dieser Pauschale sind folgende Leistungen enthalten:

1. Zwei grüne Fliegen

2. 100 Euro beim Zweig zur Stange bringen

3. 50 Liter Bier beim Fahne bekieken

4. 30 Liter Bier beim Vuogel bekieken

5. Getränke beim Ausholen der neuen Könige

6. Teilnahme am Königsball

7. Ausrichten des Hexen

8. Getränke beim Ausholen der amtierenden Könige im Folgejahr

Das Abrechnen erfolgt im Folgejahr nach Schützenfest. Der Termin wird rechtzeitig vom Verein bekanntgegeben.

Ausholen der Könige: Die neuen Könige werden am Sonntag gemeinsam ausgeholt. Im Folgejahr erfolgt das Ausholen der amtierenden Könige am Samstag 

vor dem Schießen. Der Ausholort muss in einem Umkreis von einem Kilometer

um das Vereinslokal befinden. In Ausnahmefällen entscheidet der Vorstand.

Beschaffung der Königsplaketten: Die Könige sorgen für die Beschaffung und 

Bezahlung der Plaketten für die Königsketten. Diese Plaketten gehen in das 

Eigentum des Vereins über. Ebenso beschaffen die Könige gemeinsam einen 

neuen Vogel und eine neue Scheibe. Die Kosten dafür trägt der Verein.

Besetzung der Fahnenträger, des Major und der Hauptmänner: Nach dem Königsjahr haben die Könige das Recht, die erste Fahne zu tragen. Die Amtsübernahme

erfolgt für die Dauer eines Jahres. Im Folgejahr haben die Könige das Recht, 

die Positionen des Majors und der Hauptmänner zu besetzen. Das Vorrecht 

liegt beim Vogelkönig. Der dritte Fahnenträger sowie ein Hauptmann werden 

von beiden Königen gemeinsam bestimmt. In allen weiteren Fällen entscheidet der Vorstand nach Rücksprache.

Mindestalter: Königsaspiranten müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.

(*) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf eine gendergerechte Sprache verzichtet. Jede natürliche 

Person kann, unter Berücksichtigung der Altersgrenzen, König der Schützengesellschaft Berge werden