Rechte & Pflichte für Könige

  1. Zu allen Veranstaltungen erscheine ich, falls erforderlich, mit einer Königin. 
  2. Nach dem Königsjahr habe ich  das Recht,  die erste Fahne zu tragen.                            Die Übernahme des Amtes erfolgt für ein Jahr. 
    Im Folgejahr haben die Könige  das Recht, die Position des Majors und der Adjutanten zu besetzen. Das Vorrecht liegt beim Vogelkönig. Der dritte Fahnenträger, sowie Adjudant wird durch beide Könige ernannt. Ansonsten wird nach Rücksprache mit dem Vorstand eine Entscheidung getroffen.
  3. Als amtierender König gehöre ich ein Jahr dem Vorstand als Beisitzer an und erscheine zu allen Terminen. 
  4. Während des Königsjahres teilen sich beide Könige folgende finanzielle Verpflichtungen: 50 l Bier beim „Fahne bekieken“, 30 l Bier beim „Vuogel bekieken“ sowie  100 EUR beim „Zweig zur Stange“ bringen. Beim Hexen beteilige ich mich als König mit  50 EUR. Das „Fahne bekieken“ sollte bei einem der beiden Könige stattfinden. Zusätzlich zahlt jeder König 120 EUR pauschalen Eintritt für seine Gäste des Berger-Königsballs.
  5. Als neuer König erhalte ich einen Zuschuss für die Kosten beim Ausholen vom Verein: Vogelkönig und Scheibenkönig jeweils 50 EUR. Die Kosten werden beim „Schützenfest – Abrechnen“ verrechnet. 
  6. Im Folgejahr werden die Könige ausgeholt. Für 50 l Bier sowie sonstige Getränke, wird kein Zuschuss vom Verein gezahlt.
  7. Für die Beschaffung und Bezahlung eines Schildes an der Königskette sorge ich. Das Schild geht in das Eigentum des Vereins über. Ebenfalls bestelle ich einen neuen Vogel bzw. eine neue Scheibe. Die Kosten gehen zu Lasten des Vereins.
  8. Ferner hafte ich für Schärpen und Fliegen, die mir der Verein für Königin, Ehrendamen und –herren zur Verfügung stellt. Ich sorge dafür, dass diese Sachen dem Verein in einem ordnungsgemäßen Zustand wieder übergeben werden, andernfalls werden diese von mir bezahlt. Meine grüne Fliege kaufe ich. 
  9. Mir ist bekannt, dass ich als neuer König nur von einem Ort ausgeholt werden kann, der im Umkreis von 1 km vom Vereinslokal Pötter liegt. In Extremfällen entscheidet der Vorstand. Am Samstag wird der Vogelkönig und am Sonntag der Scheibenkönig ausgeholt. 

Altersgrenzen

Vogelkönigab 18 Jahre
Scheibenkönigab 18 Jahre